SONDERRUNDSCHREIBEN

An alle KassenpsychotherapeutInnen

Nachrichtlich an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen

 

KBV beschließt Berichtspflicht für Psychotherapie (Quelle: www.kbv.de/8157.html)

Im November beschloss der Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dass ab 1.1.2007 die Leistungen für nicht-genehmigungspflichtige und genehmigungspflichtige Leistungen nur dann abgerechnet werden können, wenn die behandelnden Psychotherapeuten mindestens einen Bericht im Behandlungsfall (Ziffer: 01600 / 01601) an den Hausarzt schicken. Das bedeutet ab nächstes Jahr, dass wir für jeden Kassenpatienten mindestens einen Brief pro Quartal an den Hausarzt schicken müssen, auch wenn der Pat. nur zu einem Termin in der Praxis war. Bei 40 Scheinen macht das 160 Briefe pro Jahr.

Diese Information wurde uns am 6.12. durch die KBV bestätigt und auf die Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt (Nr. 46, 17.11.06) verwiesen. Zu Details hinsichtlich der konkreten Durchführung wurde an die KV-Hessen verwiesen. Von der KV-Hessen waren (Stand 6.12.) noch keine Detailinformationen zu erhalten, vor allem nicht darüber, wie bei fehlendem Einverständnis des Patienten zu verfahren ist. Es wurde auf künftige Veröffentlichungen (info.doc) verwiesen.

 

Wir meinen: Die grundsätzliche Verpflichtung zur Übermittlung von Behandlungsdaten und therapierelevanten Informationen besteht seit langem und es gibt kaum jemanden, der deren Sinnhaftigkeit in Zweifel zieht. Wir werden uns auf der Ebene der Umsetzung dieses Beschlusses ("Durchführungsbestimmungen") in Hessen dafür einsetzen, dass weder das Gebot der Verschwiegenheit als Voraussetzung für Psychotherapie ausgehöhlt wird, noch dass eine überbordende bürokratische Berichtslawine mit dem Inhalt, "Der Patient befindet sich immer noch in Psychotherapie", die ohnehin viel zu knappen Budgets weiter belastet, indem künstlich eine Vergrößerung des Leistungsumfangs herbeigeführt wird.

Die Ankündigung eines Psychotherapeutenverbandes, mit Musterbriefen aushelfen zu wollen, halten wir für "vorauseilenden Gehorsam" und damit für ein Signal in die falsche Richtung. Wir werden uns für eine "kleine Regelung" für Psychotherapeuten stark machen. Diskutabel wäre etwa ein Brief pro Bewilligungsschritt der Psychotherapierichtlinien plus ein Abschlussbericht.

 

Mit kollegialem Gruß

Der Vorstand

 

 

Kommentar zum Bericht des Kollegen Niemann aus der Vertreterversammlung der KV-Hessen (1.4.2006)

Kammergespräche - Eine persönliche Nachlese der Eindrücke der DGPT-Veranstaltung am 29.3.06 in Fulda

Was brütet der gemeinsame Bundesausschuss aus?

"Psychotherapie als Lebensform"

wir unterstützen die Klage eines Kollegen vor dem Sozialgericht Giessen gegen den Honorarbescheid 1/05 mit möglicherweise Richtungsweisender Bedeutung.

Praxen - Weitergabe und Verkauf. Suche nach Mitarbeitern, Jobsharing, Assistenten

Honorarabrechnung 2/2005: das Chaos

neue Muster-Berufsordnung: an Großstadt-Bedingungen orientiert

Fusion: DPTV -Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten in Hessen: aus 2 wird 3

Modulismus ante portas: "Integrative Therapie" (modulbasiert) wird 20. Therapieverfahren in Österreich

Wider den Modulismus

Rundbrief 16.Mai 2005

EBM2000Plus: Rettet die probatorischen Sitzungen!

 


Dort ist zu lesen:

"Aufgrund der Abrechnungsproblematik, (...), werden die Quartale 2/05 und 3/05 erneut überprüft. (...) Bis zur endgültigen, sachlich und rechnerisch richtigen Abrechnung werden keine neuen Abrechnungsbescheide und Restzahlungen ergehen können. Es erfolgen weitere Abschlagszahlungen, auch Abschlagszahlungen auf die Restzahlungen. Der Abschlag auf die Restzahlung für das Quartal 4/05 soll nach folgender Formel berechnet werden:

(Fallwert 4/04 - 5%) x Fallzahl 4/05 - bisherige monatliche Abschlagszahlungen.

Diese Zahlung wird voraussichtlich Ende April ausgezahlt. Alle Zahlungen erfolgen hessenweit einheitlich vorerst unter Vorbehalt (...), da gegebenenfalls Rückzahlungen je Praxis an die KVH nötig werden, wenn es sehr starke Abweichungen von 4/05 zu 4/04 gibt."

 

Bis jetzt war es uns noch nicht möglich, diese Nachricht durch Cross-Check zu validieren: Auf der Web-Site der KV-Hessen gibt es noch keine entsprechenden Verlautbarungen, eine Nachfrage auf Bezirksstellenebene erbrachte verhaltene Kommentare, die Meldung wurde weder bestätigt noch dementiert.

Immerhin konnte die Bedeutung der o.a. Formel aufgehellt werden. Mit dem "Fallwert Quartal 4/04" ist offenbar das ausgezahlte Honorar pro Schein im Quartal 4/04 gemeint. Das würde bedeuten, dass (abzüglich des Korrekturfaktors von 5%) die Vorauszahlung auf die Restzahlung des Quartals 4/05 auf der Grundlage der Honorare des Quartals 4/04 erfolgen wird. Es würde also in etwa so viel ausbezahlt werden, als hätte es die Veränderungen durch den EBM2000 Plus nicht gegeben, als gäbe es weder Regelleistungsvolumina noch Fallzahlbegrenzung.

 Die Folgen:

1. Wir werden das ganze Jahr 2006 keine finanzielle Planungssicherheit haben.

2. Die leise Warnung vor Rückzahlungen an die KV halten wir für inhaltlich vollkommen berechtigt.

3. Jede(r) Kollege/in ist gut beraten, über persönliche Rückstellungen nachzudenken, die Höhe ist derzeit noch ungewiss.

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1) Kammergespräche - Eine persönliche Nachlese der Eindrücke der DGPT-Veranstaltung am 29.3.06 in Fulda

Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychodiagnostik und Tiefenpsychologie (DGPT) in Zusammenarbeit mit der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten (VaKJP) lud im stimmungsvollen Ambiente des Fuldaer Museumscafes vergangene Woche zu einem "Kammergespräch" ein. Der persönlichen Einladung, als Verhaltenstherapeut in dieser Runde mitzudiskutieren, bin ich gerne gefolgt. Die Diskussion verlief in sehr angenehmer und konstruktiv-streitbarer Atmosphäre, wobei bestehendes Konfliktpotential keineswegs tabuisiert wurde. Mein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle den Gastgebern

Für mich persönlich war sehr eindrücklich, dass vor allem tiefenpsychologisch orientierte Kolleginnen und Kollegen sich durch eine bestimmte Publikations- und Selbstdarstellungspraxis von offiziellen Gremien innerhalb der VT-Landschaft devaluiert und desavouiert fühlen. Ich stimme mit den Veranstaltern darin überein, dass in dieser Zeit des rasanten Umbruchs im Gesundheitswesen ein von Dominanzstreben freies Miteinander von existenzieller Bedeutung ist für das weitere Bestehen der Psychotherapie. Statt dessen sollten wir auf die Suche gehen, nach einem hinter dem Trennenden liegenden Gemeinsamen in Wahrung der beruflichen Identität .

Um die in Fulda begonnen Diskussion fortzuführen, möchte ich auf einige inhaltliche Punkte hinweisen:

- Psychotherapie wirkt, das ist heute unbestritten. Hans Eysenck provozierte 1952 mit der Behauptung, dass die Psychoanalyse nicht nur genauso wenig zur Gesundung der Patienten beitrüge wie eklektische Therapien, sondern die Besserung durch Spontanheilung sogar behindere. Diese Ansicht nahm der Autor offenbar selbst später wieder zurück. Eysenck (1993) wird im Internet zitiert mit der Aussage, er habe seinerzeit nur auf den mangelnden Erkenntnisstand bezüglich positiver Wirkungen von Psychoanalyse und psychoanalytischer Psychotherapie hingewiesen .

- Generell lassen die vorliegenden Untersuchungen zu Effekten von Psychotherapie und zur Bedeutung der Therapiedauer erkennen, dass Patienten mit längerer Behandlungszeit in größerem Umfang von einer Psychotherapie profitieren. Als Praktiker, der mit chronisch kranken Menschen arbeitet, bin ich unglücklich über die unzureichend enge Kontingentierung innerhalb der Richtlinien für VT.

- Die Kommunikation und Kooperation zwischen psychodynamisch-orientierten Kollegen und Verhaltenstherapeuten funktioniert nach meiner Erfahrung auf der Ebene der Berufspraxis weitgehend ungestört (Ausschussarbeit in der Kammer, Vor-Ort-Kooperation, Qualitätszirkel, Intervision etc.). Schwierig scheint es immer wieder dann zu werden, wenn die Diskussion auf der Ebene der "Politik" geführt wird. Nicht zuletzt der ökonomisch-politische Druck mit der Forderung nach möglichst kosteneffizienten Psychotherapieverfahren scheint hier als Einflussfaktor maßgeblich zu wirken. Oft setzt sich dann Konkurrenz gegenüber der Kooperation durch, die Gefahr dass "Null-Summen-Spiele" werden gespielt. Ich fürchte, dass bei solchen Entwicklungen letztlich nur Pyrrhus-Siege erzielt werden können.

- Wie schon wiederholt publiziert, lehnen wir die Entwertung anderer therapeutischer Berufe oder Verfahren ab. Uns geht es um die Wahrung der beruflichen Identität und um die Legitimität der Vertretung unserer speziellen Interessen. Wir anerkennen und respektieren ausdrücklich die psychodynamischen Verfahren. Als Verhaltenstherapeuten streben wir nach theoretisch begründbaren, überprüfbaren und wirksamen Therapiemethoden.

- Die Kritik, VT sei kaltherzige, gefühllose Anwendung von Techniken auf Menschen sollte der Vergangenheit angehören: Genau wie in anderen Verfahren gilt für uns eine vertrauensvolle und tragfähige Therapeut-Patient-Beziehung als Grundlage des Therapieerfolges. Die bekannten "therapeutischen Basisvariablen" werden vollkommen durch die Verhaltenstherapie anerkannt.

- Die Bedeutung von Behandlungstechniken innerhalb der VT zeigt sich an der Existenz von Therapiehandbüchern ("Manuale"). Der Vorwurf, es werde nicht individuell therapiert, sondern nach Handbuch, ist falsch, auch wenn es auch offenbar Bestrebungen gibt, VT in diese Richtung zu begrenzen ("Modulismus"). Therapiehandbücher sind keine "Rezeptbücher" zur Behandlung kranker Menschen, sondern sie beschreiben therapeutische Vorgehensweisen, die sich als nützlich erwiesen haben. Die Ausarbeitung der Therapiestrategie und -taktik für den Einzelfall ist eine Leistung, die der Therapeut zusammen mit dem Patienten erbringen muß.

- Immer wieder ist vom mechanistischen Menschenbild der VT die Rede. Wahr ist, dass die Verhaltenstherapie versucht, aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Menschen zu handeln. Die Wissenschaft ist stets bestrebt, Regelmäßigkeiten im Verhalten zu entdecken und diese Regelmäßigkeiten auf Ursachen zurückzuführen. Diese Haltung steht jedoch in keinem inhaltlichen Widerspruch zu Respekt, Würde und Selbstbestimmungsrecht des Patienten.

- Auch die Kritik der Manipulation, die wir gelegentlich hören müssen, weisen wir zurück: Die Therapieziele werden gemeinsam mit den Patienten, erarbeitet. Der Prozess ist transparent und nachvollziehbar, weil die Therapeuten ihr Vorgehen verständlich zu erklären bestrebt sind. Unser Störungsmodell unterscheidet sich sehr stark vom medizinischen Modell, weil es die Veränderbarkeit des Verhaltens betont und die Entwicklung betont. Unser Oberziel besteht in der Befähigung zur Selbsthilfe.

Ich würde mich freuen, wenn der begonnene Dialog auch nach dem Ende der Wahlkampfzeit weitergeführt würde. Viele Möglichkeiten sind denkbar: die Gründung eines Ausschusses "Verfahrensangelegenheiten", die Gründung einer Arbeitsgruppe, die beispielsweise bei Wikipädia die Artikel zur Psychotherapie überarbeitet, ein Ehrencodex o.ä..

Sie sind herzlich zu Kommentaren und Diskussionsbeiträgen im Forum auf dieser Seite eingeladen.

Ich wünsche Ihnen eine frohe Osterzeit. Mit kollegialen Grüßen

gez. Martin Jonas

1/ In diesem Zusammenhang möchte ich die Lektüre des Aufsatzes "Psychotherapie als Lebensform" von Hardt und Hebebrand (Psychotherapeutenjournal 1/2006, S. 4 ff) empfehlen. Dort finden sich einige sehr nachdenkenswerte und interessante Argumente.

2/ Der Konjunktiv bezieht sich nicht auf den Inhalt, sondern auf die Sicherheit dieses Datums. Zur Zeit der Drucklegung kann ich mich nur auf Sekundärliteratur berufen, Fernleihe dauert eben manchmal.

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2.) Was brütet der gemeinsame Bundesausschuss aus?

Diese Institution plant zurzeit eine Änderung der PT-Richtlinien. Nach unseren Informationen sollen die Verfahren an deren Effizienz bei bestimmten ICD-Diagnosen gemessen werden. Diese Änderungen stützen sich auf funda-mentalistische Interpretationen wissenschaftlicher Ergebnisse. Das führt zu einer psychotechnisch orientierten PT, die zuerst die Techniken vereinheitlicht und bald danach die Therapeuten. Wir fürchten um die Therapiefreiheit in der Psychotherapie. Diese Entwicklung geht in Richtung des von uns schon öfters monierten "Modulismus". Lei-der müssen wir feststellen, dass einige VT-Institutionen diese Richtung fördern und unter dem Namen "integrative Therapie" eher eine Einheitstherapie fordern, und das gegen die ausdrückliche Stellungnahme der meisten Psycho-therapeuten-Berufsverbände Wir rufen alle Verhaltenstherapeuten auf, sich von diesen Bestrebungen klar zu dis-tanzieren. Die Praxis, von oben herab durch Richtlinien und technokratisches Diktat die Lebensrealität der Men-schen zu negieren, beobachten wir zunehmend in vielen Bereichen unserer Gesellschaft und zunehmend auch in unserem Gesundheitssystem. Es steht in unserer Verantwortung, dem zu widerstehen.

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3.) Im Zusammenhang mit den Punkten 1 u. 2 möchten wir die Lektüre des Aufsatzes "Psychotherapie als Le-bensform" von Hardt und Hebebrand (Psychotherapeutenjournal 1/2006, S. 4 ff) empfehlen. Dort finden sich eini-ge sehr nachdenkenswerte und interessante Argumente und Anregungen, die den Positionen, die wir seit 2 Jahren vertreten, sehr nahe stehen. Natürlich ist die Erfahrung von "Praxis" eine andere für einen praktizierenden Verhal-tenstherapeuten als für einen praktizierenden Tiefenpsychologen, gemeinsam ist ihnen aber die Praxiszentrierung. Dieser Text ist eine gute Basis für eine Brücke zwischen den Verfahren. Wir könnten endlich die bis jetzt leider übliche Ebene der abstrusen gegenseitigen Verunglimpfungen verlassen.

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Mit kollegialen Grüssen die Redaktion gez. Martin Jonas & Patrick Lofredi


Samstag, 11. März 2006

4. wir unterstützen die Klage eines Kollegen vor dem Sozialgericht Giessen gegen den Honorarbescheid 1/05 mit möglicherweise Richtungsweisender Bedeutung:

 

Problem: Notfallbedingter Honorarausfall

Der Kläger führte eine Einzeltherapie durch, als eine andere Patientin des Therapeuten im Wartezimmer der Praxengemeinschaft einen epileptischen Anfall erlitt. Er wurde aus der Sitzung gerufen. Da die Praxis über kein Hilfspersonal verfügt, beendete der Kollege die laufende Sitzung und versorgte die Notfallpatientin mit ihrer Notfallmedikation. Da sie keine medizinische Betreuung wünschte, wurden angehörige kontaktiert und der Transport organisiert. Bis zu deren Eintreffen vergingen rund 30 min., in denen der Therapeut bei der Pat. verweilte, ohne abrechnungsfähige Leistungen zu erbringen.

Der Therapeut berechnete die Ziffer 40 (alter EBM: "Verweilen, ohne Erbringung berechnungsfähiger Leistungen, wegen der Erkrankung erforderlich", 900 Pkte). Die Leistung wurde von der KV von der Honoraranforderung gestrichen. In seinem Widerspruch argumentierte der Therapeut, er habe so handeln müssen, um sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen. Dadurch habe er einen Verdienstausfall erlitten. Die begonnene Therapiesitzung sei nicht berechnungsfähig gewesen, das entgangene Honorar der anfallskranken Patientin in Rechnung zu stellen habe sich von selbst verboten. Er habe genau die Leistung erbracht, die die Ziffer 40 vorsehe. Deshalb beantragte er, den Honorarbescheid in diesem Punkt aufzuheben und die Leistung auf dem Weg einer Ausnahmeregelung zuzulassen. Der Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, die Voraussetzungen zur Abrechnung der Leistung nach Ziffer Nr. 40 seien zwar erfüllt (Zeitverlust bzw. Behinderung des Arbeitsablaufes) dem Widerspruch könne aber nicht stattgegeben werden, weil die Ziffer für PP nicht abrechenbar sei. Der EBM habe Normcharakter, ein Anspruch auf eine gesetzlich nicht vorgesehene Vergütung sei nicht gegeben.

 

Meinung der Redaktion:

Dieser Entscheid verlagert das finanzielle Risiko der Mitbehandlung chronisch Kranker und von Risikopatienten einseitig auf die Psychologischen Psychotherapeuten. Der Fall hat weitreichende Auswirkungen: Koronarpatienten, Abhängigkeitserkrankungen, Essstörungen, Allergiker, Asthmatiker, Diabetiker, morphinpflichtige Schmerzpatienten…, die Liste potentieller Notfälle ist lang. Der EBM2000plus muss um entsprechende Ziffern für PP und KJP erweitert werden.

Zusätzlich stellt sich erneut die Frage, wie ernst es mit der Absicht der Integration Psychologischer Psychotherapeuten in die KV ist. Wir appellieren hier an die Solidarität insbesondere der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die mit Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten kooperieren, um die Behandlungsqualität für chronisch Kranke zu verbessern.

Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen, uns Erfahrungen in ähnlich oder gleich gelagerten Fällen mitzuteilen.

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5. Intern

 

6. Praxen - Weitergabe und Verkauf. Suche nach Mitarbeitern, Jobsharing, Assistenten

 

Uns erreichen regelmäßig Anfragen bezüglich Praxissitzen, Mitarbeitern usw. Wir starten aus dem Grund ein Projekt, das das Ziel hat, Anbieter und Suchende in Kontakt zu bringen. Wenn Sie einen Praxissitz verkaufen oder teilen wollen, kontaktieren Sie uns.

 

Wir wollen außerdem in unserer nächsten Ausgabe Anzeigen veröffentlichen (nur in der Email-Ausgabe). Senden Sie uns Ihre Anzeige per Fax oder Email. (Tel/Fax 069-79 40 26 54 od. Email an uns.)

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7) Honorarabrechnung 2/2005: das Chaos

Das braune Kuvert mit dem Abrechnungsbescheid für das 2.Quartal 05 ist seit einer Woche da. Viele haben sich noch nicht getraut, den Briefumschlag zu öffnen. Andere haben den Bescheid zu entschlüsseln versucht, schnell aufgegeben und sich mit einer groben Schätzung zufriedengegeben. Viele haben Berufsverbandsbriefe aufgemacht in der Hoffnung, auf Erklärungen zu stoßen. Nichts dergleichen, sondern nur Kammerwahl-Werbung. Interessant ist, dass diejenigen, die jetzt für die Kammer kandidieren, auch in die KV sitzen und es für wichtiger halten, Wahlwerbung zu verschicken als ihrer Informationspflicht als Delegierte oder Ausschussmitglieder bei der KV nachzukommen. Wir sind der einzige Verband, der bestrebt ist, immer wenn es um allgemeine Interessen geht, alle zu informieren. Aus Kapazitätsgründen können wir unsere Telefon-Hotline nur Mitgliedern anbieten. Wir empfehlen allerdings, bei Fragen eine Beratung durch die regionale Abrechnungsstelle der KV zu suchen. Weitere Infos über das Regelleistungsvolumen (RLV) auf unserer Homepage.

Am 13.1.06 wurde die Musterberufsordnung für Psychologische Psychotherapeuten und KJP beschlossen. Wir empfehlen die Lektüre (http://www2.bptk.de/uploads/download_mbo_der_psychotherapeuten)

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8. neue Muster-Berufsordnung: an Großstadt-Bedingungen orientiert Einige Punkte finden wir problematisch. Zum Beispiel ist der §6 (Abstinenz) in vieler Hinsicht schwer anwendbar in kleinen Ortschaften oder Gemeinden, ohne aus Psychotherapeuten Außenseiter zu machen. Hiermit wird das Bild der Psychotherapie als Großstadt-Therapie leider verstärkt. Ein interessanter Punkt ist der §23Abs.5. Danach müssen Therapeuten-Datenbanken oder Suchdienste (PID, PT-Liste, u. s w) jedem Therapeuten einen kostenlosen Grundeintrag anbieten.

 

9. Mit der Mammutfusion zwischen der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten und dem DPTV zur Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung scheint es in Hessen Probleme zu geben. Auf der einen Seite sehen wir, dass das "Bündnis", die Liste der Vereinigung bei der letzten Kammerwahl, zerfällt und dass Teile dieses Bündnisses als sogenannte VT-Liste einen eigenen Anlauf nehmen. Gleichzeitig kandidiert der Ex-DPTV immer noch unter diesem Namen mit dem sogenannten Kleeblatt. Wir erwarten noch die Liste des neuen Großverbandes und das Chaos wird perfekt sein. Der nächste Vorstand der Kammer wird dann 16 Mitglieder haben müssen mit vierfacher Spitze. Eine Lösung: beide Stimme für unsere Liste "Verhaltenstherapie Hessen".

 

10. Die Integrative Psychotherapie (eine in den siebziger Jahren entwickelte Methode) wurde nun vom Ministerium für Gesundheit und Frauen als 20. Psychotherapie-Verfahren in Österreich zugelassen. Dieses Verfahren wurde aus Elementen verschiedener Therapierichtungen wie Psychoanalyse, Psychodrama, Gestalt- und Bewegungstherapie entwickelt. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Modulismus. (s. unseren Artikel "Wider den Modulismus). Damit ist bewiesen, dass diese Strömung nicht, wie das "Kleeblatt" behauptet, von den VTlern geboren wurde. Wie immer in unsere Branche (s. Punkt 3) bedeutet der Versuch, alle unter ein Dach zu bekommen, die Gründung eines neuen Hauses.

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11.Wider den Modulismus

der Modulismus lässt nicht nach. Im Jahre 2005 mussten wir als VT-Berufsverband mehrmals gegen den Versuch, die Verhaltenstherapie als zerlegbar und als nicht homogen darzustellen, Stellung beziehen. Manche Instanzen der VT versuchen (ohne überzeugende wissenschaftliche Begründung oder Überprüfung) die Idee einer Psychotherapie, die nur noch aus Bausteinen und Modulen bestehen wird, durchzusetzen. Gleichzeitig nutzen Instanzen anderer Verfahren die Gelegenheit, um die VT als „Sammelsurium“ zu bezeichnen und die Notwendigkeit einer naturwissenschaftlichen Überprüfung der Psychotherapie in Frage zu stellen. Die Interessen und Erfahrungen aller Praktiker werden dabei missachtet, um partikulare Interessen zu etablieren. Wir sehen im Modulismus den Ausdruck einer aktuell gängigen Strategie in allen Bereichen unserer Gesellschaft: Mit dem Argument der Qualitätsverbesserung werden Entitäten in Funktionseinheiten aufgespalten, was immer öfter zu radikalen Verschlechterungen führt. „Haben wir nur die Wahl zwischen Dschungel und Zoo.“, sagte ein Dichter. Der Modulismus hat in diesem Sinne kein wissenschaftliches, sondern ein politisches und ökonomisches Ziel. In der Gründungserklärung unseres Berufsverbandes wurde ausdrücklich festgelegt, dass wir als VerhaltenstherapeutInnen unsere Interessen kollegial und in Respekt anderen Verfahren gegenüber, aber selbstbewusst vertreten werden. Das schließt aus, andere Verfahren durch politische Taktik eliminieren zu wollen.

Im Folgenden finden Sie eine offene Entgegnung auf den Artikel: „Verhaltenstherapie – Integrativer Ansatz zugunsten der Patienten“ in Deutsches Ärzteblatt PP, Heft 1 Januar 2006, S. 28 von Dr. phil. M. Richard.

Der Verfasser berichtet von der internationalen Fachtagung der DGVT (Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie) Ende September in Frankfurt. Die Frage sei diskutiert worden, inwieweit die Integration verschiedener therapeutischer Elemente in die VT theoretisch begründbar und zu rechtfertigen sei. Nach ausführlicher Erläuterung einiger Beispiele „erfolgreicher Integration unterschiedlicher Ansätze in der VT“ wirft der Verfasser die Frage auf, „ob für eine solche Therapie noch die Bezeichnung „Verhaltenstherapie“ zutrifft.“

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Richard,

1987 wurde die Verhaltenstherapie Bestandteil der Psychotherapie-Richtlinien. Damals hatten engagierte VT-ler auf die Beteiligung an der psychotherapeutischen Versorgung im kassenärztlichen Bereich gedrängt. Die Einordnung der lerntheoretisch begründeten Verhaltensmodifikationen stieß zu dieser Zeit jedoch auf fast noch größere Schwierigkeiten, als sie 1967 bei Einführung der Psychoanalyse bestanden hatten.

Nach langen und kontrovers geführten Diskussionen zwischen Krankenkassen, KBV und Sachverständi­gen wurde die VT aufgenommen als ein Verfahren, dem „ein umfassendes Theoriesystem der Krank­heitsentstehung zugrunde liegt“ und dessen „spezifische Behandlungsmethoden in ihrer therapeutischen Wirksamkeit belegt sind“. Für die Aufnahme der VT sprachen vor allem folgende Punke:

1. Die VT verfügt über eine ätiologisch orientierte Diagnostik durch eine komplexe Verhaltensanalyse und über spezifische Methoden.

2. Die Verhaltensanalyse umfasst, über die phänomenologische Beschreibung hinaus, über eine anam­nestisch, aktuell und perspektivisch ausgerichtete Bindungsanalyse, darüber hinaus über eine Funktionsanalyse, die individuell und systemisch ausgerichtet ist.

3. Das Krankheitsgeschehen wird ganzheitlich gesehen.

4. Die Anwendung geschieht unter systematischer Einbeziehung der Psycho- und Organpathologie in Diagnostik und Therapieplänen.

5. Die Behandlungskonzepte sind durch die Entwicklung eines Störungsmodells und eine übergeordnete Behandlungsstrategie bestimmt.

6. Die Behandlung ist am individuellen Krankheitsgeschehen orientiert.

7. Die Anwendung einzelner verhaltenstherapeutischer und anderer Techniken wird der überge­ordneten Strategie subsidiär eingefügt. Mit der Integration verschiedener Techniken wird der Grund­charakter des verhaltenstherapeutischen Konzeptes gewahrt.

8. Durch VT-Selbsterfahrung des Therapeuten werden die Voraussetzung geschaffen, manipulative, nicht personen- und therapiegerechte Einwirkungen auf den Patienten weitgehend zu vermeiden.

Und das Wichtigste: Eine additive, systemorientierte Anwendung verschiedener Methoden galt und gilt nicht als Verhaltenstherapie im Sinne der VT-Richtlinien (s. a.: Faber / Haarstrick, Kommentar Psychotherapie-Richtlinien).

Um Ihre Frage zu beantworten: VT war und ist mehr als die Anwendung von Psycho-Techniken. Die VT verließ schon in den 70er Jahren den Behaviorismus und hat seit Einführung als Richtlinienverfahren ihre hohe integrative Kraft auf Grund ihrer Theoriestärke bewiesen. Anstatt die VT durch Modulismus nach dem Prinzip „anything goes“ zu devaluieren, sollten sich die Fachverbände, die die Buchstaben VT im Namen führen, Gedanken darüber machen, wie wir das Jubiläum „20 Jahre VT als Richtlinienverfahren“ im Jahre 2007 begehen. Zur Erinnerung: Der Jahrestag wird der 1.10.07 sein.

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  Rundbrief 16.Mai 2005

 

1. Morbi-RSA kommt 2007

AOK, BARMER Ersatzkasse und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) treten gemeinsam für die fristgerechte Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) ein. Dies sei im Interesse von Patienten, Ärzten und Beitragszahlern dringend notwendig. Der Risikostrukturausgleich der Krankenkassen (RSA) soll unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen ausgleichen. Kassen mit vergleichsweise vielen kranken Versicherten erhalten Zuschüsse aus dem Finanztopf, Kassen mit vergleichsweise vielen gesunden Versicherten müssen zahlen. Damit soll das Morbiditätsrisiko für die Kasse zurückgehen. Die Siemens-Betriebskrankenkasse - wie andere Betriebskassen auch - hat Widerstand angekündigt.

 

2. EBM und RLV benachteiligen die VT

Aus verfahrensimmanenten Gründen ist ableitbar, dass der „Fachgruppendurchschnitt“ die Verhaltenstherapeuten benachteiligen wird. Wir verfügen über das kleinste Maximalkontingent an Therapiesitzungen und müssen, um auf die von der KV geforderte Wochenarbeitsleistung zur Versorgung der GKV-Versicherten zu kommen, viele Scheine pro Quartal zur Abrechnung bringen. Die Verhaltenstherapeuten sind von der 1%igen Wachstumsbegrenzung sowie der 150/200-%-Regel betroffen und werden durch massivste Honorarabschläge (im schlimmsten Fall 0,51 ct./Punkt bei den genehmigungsfreien Leistungen in Hessen) für ihren Einsatz bestraft. Wir werden uns deshalb mit allen Mitteln für einen nach Verfahren getrennten Fachgruppendurchschnitt für die unterschiedlichen Richtlinienverfahren einsetzen.

 

3. Spaltungshaltung ?

Sie haben vor kurzem einen Appell gegen das TK-Modell erhalten. Oben rechts stand ein Zitat des französischen Gesundheitsministers. Dieses Zitat stammt aus einer sehr dogmatischen Rede dieses Ministers vor einer Versammlung. In dieser Rede wurde auch versprochen, eine von der Regierung bestellte Vergleichsstudie (kurz PA, VT, Familien-Therapie), die nicht das Gefallen dieser Gruppe fand, da sie die VT als  effizient darstellte, zu zensieren. Diese Rede und die Zensur haben heftige Reaktionen aller  französischen VT- sowie Patienten-Organisationen zur Folge gehabt. Die Zitate wurde  in einem Protestbrief an den Minister von der Präsidentin der AFTCC (VT-Berufsverband) wie folgt kommentiert: „Wie werden Patienten und deren Organisationen Ihre Aussagen annehmen? Sicher, Herr Minister, ist es nicht leicht, psychisches Leiden zu  „messen“. Therapeutische Ergebnisse kann man aber gut  evaluieren und veröffentlichen, damit Fachleute und  Patienten davon Kenntnis nehmen…“ „Ihre dogmatische Haltung sollte nicht zu einer Benachteiligung von psychisch Kranken führen. Das historische Beispiel  der extremen Schuldzuweisung an Eltern autistischer Kinder sollte uns an mehr  Bescheidenheit  erinnern

Eine Zusammenfassung dieser Studie auf Deutsch finden Sie auf unserer Homepage www.Verhaltenstherapie-Hessen.de unter Aktuelles. Ebenso auf dem Forum der Kammer, wo wir diese veröffentlichen. Sämtliche Texte und Synthesen auf Französisch finden Sie unter www.aftcc.org/actualites-rapport-inserm.htm .

 

Wir finden es befremdlich, dass ein Zitat aus einer Rede mit Inhalten wie „diese Studie hat Sie beleidigt…Sie werden davon nichts mehr hören“ und zu Zensur führte, gewählt wurde, um eine Konsenssuchende Unterschriftenaktion zu starten.

Wir erklären uns mit den französischen KollegInnen  und PatientInnen solidarisch. Wir protestieren und setzen uns entschieden gegen die Zensur wissenschaftlicher Veröffentlichungen ein.

 

4. TK-Modell ist gestartet

Die TK meldet die erfolgreiche Schulung der ersten 24 PsychotherapeutInnen. Die ersten TK-Patienten können nun an dem Pilotprojekt teilnehmen. Trotz Kritik ist das Modell gestartet mit Beteiligung der Pt-Kammer NRW, der KV Hessen und NRW (leider konnte die hessische PT-Kammer sich nicht einbringen). Das Projekt ignoriert wichtige sozialpsychologische Variablen. Berufspolitisch ist es nicht akzeptabel, dass die Anwendung der EBM/RLV für die Honorierung der teilnehmenden KollegInnen  (P-sitzungen mit 0,5Ct/pkt) zum Projekt gehört. Wir sehen aber die Diabolisierung dieses Versuchs als sehr übertrieben an. Sie repräsentiert nur einen Bruchteil des Chaos und der Interessenskonflikt (s. ob.), die wir anprangern. Wir rufen die Kollegen, die an diesem Vorhaben teilnehmen oder teilnehmen wollen auf,  mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine berufspolitische Begleitung dieses Projekts zu sichern.

 

5. DAK Gesundheitsreport

Der Krankenstand sinkt deutlich, aber psychische Erkrankungen steigen dramatisch.
 2004 sank der Krankenstand 2004 auf 3,2 Prozent (2003: 3,5 Prozent). Gegen den Trend sind jedoch psychische Erkrankungen weiter gestiegen. Fast zehn Prozent der Fehltage bei den aktiv Berufstätigen gehen darauf zurück. Die Analysen der DAK zeigen, dass seit 1997 sowohl die Krankheitsfälle als auch die Krankheitstage alarmierend zugenommen haben. Von 1997 auf 2004 stieg die Zahl der Fälle bei psychischen Erkrankungen um 70 Prozent. “Gesundheitspolitisch müssen wir diese besorgniserregende Entwicklung in den Fokus rücken und Prävention und Versorgungsqualität optimieren”, so der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher.

 

6. Aus unserem Berufsverband

Wir haben uns als regionaler Berufsverband netzwerkmäßig selbst organisiert, um unsere politischen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. An der Basis spüren wir jeden Tag die Nöte und Unzulänglichkeiten hautnah. Deshalb bieten wir Ihnen  unser Know-how und unsere Kooperation an. Mit Blick auf unser junges Alter (gerade 10 Monate), haben wir viel erreicht. Wir arbeiten weiter an unserem internen Ziel: ein regional, fachlich und wirtschaftlich schlagkräftiges Verhaltenstherapeuten-Netzwerk aufzubauen.

Unsere Sicht der Entwicklung in unserem Berufsfeld unterscheidet sich den anderen regionalen Vertretungen der Psychotherapeuten besonders dadurch, dass wir die Tätigkeit der VerhaltenstherapeutInnen als eigenständigen Beruf betrachten. Wir stellen immer wieder fest wie die Pseudointegration verschiedener Verfahren in ein gesamtes Psychotherapeuten-Berufsbild scheitert. Wir erkennen andere Verfahren auch als Beruf an und  fordern, dass unsere öffentlich-rechtlichen Vertretungen diese Realität anerkennen um eine föderative Vertretung  anzusteuern.

 

7.  Service

Nach der Vereinbarung mit der Gothaer haben wir jetzt auch eine Vereinbarung mit der Zeitschrift „Verhaltenstherapie“ und können einen ermäßigten Tarif anbieten.

Jedem Mitglied steht eine kostenfreie Rechtsberatung bei unserem kooperierenden Rechtsanwalt zu.

Am 18.6.2005 findet unsere erste, von der Kammer zertifizierte, Fortbildung „Informatik in der Praxis“ statt

Der Vorstand  hat beschlossen, dass bei Neueintritt  für 2005/2006 nur ein Jahresbeitrag entrichten werden soll.

 

8. Tipps zum EBM

- bis zum 20.05. dürfen Sie Anerkennungsbescheide der Krankenkasse für die Abrechnung des 1. Quartals 05 nachreichen.

- Ziffer 35300 (Test) der Prüfzeit ist 2 Min., obwohl der Test mit mehrmals 5 Min abgerechnet werden kann. Dies erklärt sich dadurch, dass Sie den Test durch Praxispersonal durchführen lassen können.

- Konsultationskomplex (23215:50 Pkt) darf bei JEDEM Patientenkontakt abgerechnet werden, auch bei Telefonkontakt, aber nicht bei Kontakt mit Angehörigen.

- Laut KV darf man die biografische Anamnese 1 x im Jahr erheben und abrechnen.

 

 

Mit kollegialen Grüssen

die Redaktion

Martin Jonas        Patrick Lofredi

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style='mso-bidi-font-size:11.0pt;color:black'>Frankfurt, den 22. April 2005

 

 

EBM2000Plus: Rettet die probatorischen Sitzungen!

Ein Aufruf der  VT-H

 

Seit Einführung des neuen EBM2000Plus sind wir alle mit Kalkulationen und Berechnungen unseres möglichen Honorars beschäftigt. Eine Flut von Informationen erreicht uns, die einschüchternd, teilweise sogar beängstigend wirkt. In der Auseinandersetzung mit diesen Informationen müssen wir uns die grundlegende Frage stellen: „Wo­hin führt das?

 

Durch verschiedene Veröffentlichungen entsteht der Eindruck, im Rahmen der Regelleistungsvolumina stünden uns etwa 1000 Punkte pro Patient und Quartal zur Verfügung. Multipliziert mit der Anzahl von Patienten („Fällen“) hätten wir also X-tausend Punkte, die wir verteilen könnten (wie und auf wen wir wollten). Diese Anzahl von Punkten würde mit einem Punktwert von 4,0ct. dotiert. Beides stimmt so nicht:

 

1. Leistungen, wie zum Beispiel Telefonkontakte, Berichte an Ärzte od. Gutachter, Terminverwaltung, E-Mail-Antworten, dringliche Kontakte außerhalb der Praxiszeit, Tests, Hypnose, Entspannungstraining usw. sind in einer   „genehmigten“ Psychotherapie erforderlich und beanspruchen bereits den Grossteil dieser ca. 1000 Punkte. Jede probatorische Sitzung „kostet“ weitere 1.495 Punkte, die ebenfalls aus dem Regelleistungsvolumen abgerechnet werden. Das führt dazu, dass wir bei neuen Patienten nicht mehr die Mittel haben werden, um die extrem wichtige Phase der Diagnostik, des Kennenlernens, der Entscheidung, der Planung und des Austauschs mit anderen Behandlern oder Kliniken zu gestalten. Noch schlimmer: Es wird das unverzichtbare Recht des Patienten, einen Therapeuten und sein Verfahren kennen zu lernen, bevor eine Therapieentscheidung getroffen wird, stark eingeschränkt. Der daraus resultierende Druck kann dazu führen, einen Antrag vorschnell zu stellen oder abzuleh­nen. Dadurch wächst die Gefahr von Fehlentscheidungen, von Therapieabbrüchen oder Therapeutenwechseln.

Insgesamt ist also der Eindruck, wir hätten X-tausend Punkte zur Verfügung, trügerisch. Wir sollten aufpassen, dass wir die Menschen, die uns vertrauen, nicht als „Punkte-Bringer“ oder „Punkte-Nehmer“ betrachten. Patienten haben einen ethischen Anspruch auf die Leistungen. Im Grunde ist dieses 1000-Punkte-Budget also ein realitätsfernes Konstrukt.

 

2. Der avisierte Punktwert von 4,0ct. stellt lediglich eine „Bewertungsvorgabe“ der KV dar, „die jedoch nur inso­weit Anwendung finden kann, wie das entsprechende Finanzvolumen zur Verfügung steht....“ (Quelle: info.doc, Nr. 2, März 2005, S.38). Wenn die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stehen, unterliegen diese Leistungen „einer weitergehenden Quotierung“, also Abschlägen.

 

Schließlich dürfen wir die Entwicklung der Regelleistungsvolumina nicht isoliert betrachten: Es gibt Bestrebungen der AOK-Bayern, die Genehmigung einer Therapie auf ein Jahr zu begrenzen, es gibt das TK-Modell oder auch die Idee, die letzte Fortführung einer Richtlinientherapie auf die neue Ziffer 23220 („psychotherapeutisches Ge­spräch“) umzuleiten. All diese Maßnahmen und Ideen führen zu einer Entwertung der Richtlinientherapie und zu einer Entmündigung von Patienten und Therapeuten.  Die probatorischen Sitzungen und Anträge werden zu „Kostenvoranschlägen“ herabgestuft.

 

Aus diesem Grund fordern wir, dass die probatorischen Sitzungen (35150) aus dem Kapitel 35.1 (nicht ge­nehmigungspflichtige Leistungen) des EBM2000Plus herausgenommen werden. Ihre besondere Bedeutung muss berücksichtigt und mit einem festen Punktwert gesichert werden.

Wir rufen alle PP und KJP auf, ohne Rücksicht auf die Regelleistungsvolumina (RLV) die probatorischen Sitzungen so abzuleisten, wie es die Psychotherapie-Richtlinien und -Vereinbarungen vorsehen und konse­quent gegen die zukünftigen Honorarbescheide Widerspruch einzulegen. Wir rufen weiter alle PP und KJP auf, sich jenseits von Verbandskonflikten an der Basis zu vernetzen, um im gemeinsamen Miteinander in der Öffentlichkeit offensiv auftreten zu können.

 

Die Redaktion

Martin Jonas und Patrick Lofredi

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